Jeder Reiter, der mit seinem nicht in der Reithalle eingestalltem Pferd die Reitanlagen nutzt, hat eine Anlagennutzungsgebühr zu entrichten.
Auch die ausschließliche Nutzung in den Reitstunden ist gebührenpflichtig.
Die Gebühr ist unaufgefordert und im Voraus durch eigene Überweisung auf folgendes Konto zu entrichten:
RV "Nethegau" e. V., Brakel
IBAN DE 8247 2643 6760 0079 2500
BIC GENODEM1STM
Vereinigte Volksbank eG
Hierbei muss der Nutzungsmonat, der Pferde- sowie der Reitername im Verwendungszweck angegeben werden.
Nichtbeachtung und Nichtzahlung der Gebühr wird durch Anlagennutzungsverbot bestraft.
Zur Kontrolle wird jeder, der seine Gebühr entrichtet hat, in einer Liste geführt, die am "schwarzen Brett" in der Reithalle ausgehängt ist.